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Analytik von 3-Monochlorpropandiol (3-MCPD) und seinen Fettsäureestern in Pflanzenölen und Lebensmitteln
3-Monochlorpropan-1,2-diol (3-MCPD) und Glycidylester (GE, z. B. 2,3-Epoxy-1-propanol oder Glycidol) sind Lebensmittelkontaminanten und bekanntermaßen in Pflanzenölen, Speiseölen und Lebensmitteln vorhanden aus diesen Ölen hergestellt. 3-MCPD und Glycidylester können sich in Speiseölen während der industriellen Raffination dieser Öle bilden, wenn sie auf erhöhte Temperaturen erhitzt werden, um unnötige Farb-, Geschmacks- und Geruchsstoffe aus diesen Ölen zu entfernen. Diese 3-MCPD und GE wurden in vielen Pflanzenölen wie Kokosnussöl, Sonnenblumenöl, Safloröl, Palmöl, Palmoleinöl, Sojabohnenöl und raffinierten Meeres-(Fisch-)Ölen gefunden. Sowohl Verbraucher als auch industrielle Lebensmittelhersteller verwenden diese Öle zum Kochen und zur Lebensmittelverarbeitung oder als Zutat in Lebensmitteln.
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Chemische Formel: C3H7ClO2,
Molekulargewicht: 110,54.
CAS-Nummer: 96-24-2
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Abbildung: Chemische Struktur von 3-Monochlorpropan-1,2-diol (3-MCPD).
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Es wurde festgestellt, dass 3-MCPD für Verbraucher toxisch ist, und eine chronische orale Exposition gegenüber 3-MCPD kann zu Nephropathie, tubulärer Hyperplasie und Adenomen führen und die Nieren schädigen. Darüber hinaus hat die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) die Glycidol-/Glycidylester als potenziell krebserregend für Menschen/Verbraucher eingestuft. Darüber hinaus hemmen 3-MCPD und seine Metaboliten β-Chlorlactaldehyd und β-Chlormilchsäure glykolytische Enzyme und verursachen oxidativen Stress, der die Nieren und das männliche Fortpflanzungssystem schädigt.
Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss (SCF) hat eine tolerierbare tägliche Aufnahme (TDI) für 3-MCPD von 2 μg/kg Körpergewicht festgelegt. Die Europäische Union (Verordnung (EG) Nr. 1881/2006) hat Höchstgehalte für 3-Monochlorpropan-1,2-diol (3-MCPD) in Lebensmitteln festgelegt. Gemäß der oben genannten Verordnung sollte der Gehalt an 3-MCPD in hydrolysiertem Pflanzenprotein und in Sojasauce 20 µg/kg nicht überschreiten.
Zur Bestimmung des Gehalts an 3-Monochlorpropan-1,2-diol (3-MCPD) und Glycidylestern in Lebensmitteln, Speiseölen und anderen Lebensmitteln wurden verschiedene Analyseverfahren entwickelt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat außerdem eine Methode „BfR-Methode 008, Bestimmung von 3-MCPD-Fettsäureestern in Speiseölen und festen Fetten mittels GC-MS“ zur Bestimmung von 3-MCPD etabliert. Diese Proben sollten gemäß dem Probenvorbereitungsverfahren (z. B. Druckflüssigkeitsextraktion (PLE)) verarbeitet und extrahiert werden. Außerdem wurden QuEChERS-basierte Festphasenextraktionstechniken (schnell, einfach, billig, effektiv, robust und sicher) verwendet, um die Proben zu extrahieren und vorzubereiten. Nach der Extraktion wurden Nachweistechniken wie Gaschromatographie-Massenspektrometrie (GC-MS) oder Flüssigchromatographie-Tandem-Massenspektrometrie (LC-MS/MS) verwendet, um das 3-MCPD und seine Ester nachzuweisen.
Die GC-MS-Nachweistechnik wurde verwendet, um das 3-MCPD und seine Ester und Glycidylester in verschiedenen Lebensmitteln wie Speiseölen (Tresterolivenöl, Palmolein, gemischte Öle, Erdnussöl, Sesamöl, Maisöl, Reiskleie) nachzuweisen Öl), Rapsöl, Sonnenblumen- und natives Olivenöl), Frühstücksprodukte, Snacks und Kekse. Fettsäureester von 3-MCPD in verschiedenen handelsüblichen Speiseölen wurden ebenfalls mit der LC-MS/MS-Methode bestimmt.
Unser Labor ist mit allen notwendigen Geräten ausgestattet, um den Gehalt an 3-Monochlorpropan-1,2-diol (3-MCPD) und Glycidylester in Speiseölen, Lebensmitteln und anderen verarbeiteten Lebensmitteln quantitativ zu bestimmen.
Referenzen:
