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Analyse von Cadmium (Cd) in Lebensmitteln
Cadmium (Cd) ist ein Schwermetall und kommt in der Umwelt vor. Lebensmittel können mit Cadmium aus industriellen oder landwirtschaftlichen Quellen kontaminiert sein. Nichtraucher sind Cadmium hauptsächlich über Lebensmittel ausgesetzt. Getreide, Lebensmittel auf Getreidebasis, Gemüse, Nüsse und Hülsenfrüchte, stärkehaltige Wurzeln oder Kartoffeln sowie Fleisch und Fleischprodukte sind die Hauptquellen der Cadmiumbelastung des Menschen. Darüber hinaus können Menschen auch durch den regelmäßigen Verzehr von Muscheln und Waldpilzen Cadmium ausgesetzt werden. In Europa liegt die durchschnittliche ernährungsbedingte Exposition von Erwachsenen gegenüber Cadmium leicht über der tolerierbaren wöchentlichen Aufnahme (TWI). Vegetarier, Kinder, Raucher und Menschen, die in kontaminierten Gebieten leben, sind möglicherweise eher Cadmium ausgesetzt als TWI.
Die Exposition gegenüber Cadmium stellt ein potenzielles Gesundheitsrisiko für Verbraucher dar und kann zu mehreren Gesundheitsproblemen führen. Cadmium ist giftig und kann beim Menschen die Nieren schädigen und zu Nierenversagen führen. Es wurde festgestellt, dass Cadmium auch eine Knochenentmineralisierung verursachen kann. Cadmium wird als potenziell krebserregend für den Menschen eingestuft, und die Exposition gegenüber Cadmium kann das Risiko für die Entwicklung von Lungen-, Gebärmutterschleimhaut-, Blasen- und Brustkrebs erhöhen. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Cadmium-Toxizität beim Menschen Organe wie Hoden, Lunge und Knochen schädigen kann.
Daher hat die Europäische Union die Cadmiumgehalte in Lebensmitteln gemäß der Verordnung (EU) Nr. 488/2014 der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 begrenzt. Gemäß der Verordnung variieren die Höchstgehalte an Cadmium in verschiedenen Lebensmitteln zwischen 0,005 und 1 mg/kg, wie in der folgenden Tabelle dargestellt.
Lebensmittel Höchstgehalte (mg/kg Nassgewicht)
Gemüse und Obst, ausgenommen Wurzel- und Knollengemüse,
Blattgemüse, frische Kräuter, Blattkohl, Stängelgemüse, Pilze und Algen 0,05
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Wurzel- und Knollengemüse (ausgenommen Knollensellerie, Pastinaken,
Schwarzwurzeln und Meerrettich), Stängelgemüse 0,1
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Blattgemüse, frische Kräuter, Blattkohl, Sellerie, Knollensellerie, Pastinaken,
Schwarzwurzeln, Meerrettich und folgende Pilze, Agaricus bisporus (Gemeiner
Champignon), Pleurotus ostreatus (Austernpilz), Lentinula edodes (Shiitake-Pilz) 0,2
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Pilze, ausgenommen die in vorstehendem Satz 1
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Getreidekörner außer Weizen und Reis 0,1
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— Weizenkörner, Reiskörner — Weizenkleie und Weizenkeime zum direkten
Verzehr — Sojabohnen 0,2
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Spezifische Kakao- und Schokoladenprodukte wie unten aufgeführt
— Milchschokolade mit < 30 % Kakaotrockenmasse insgesamt 0,1
— Schokolade mit < 50 % Kakaotrockenmasse; Milchschokolade mit ≥ 30 %
Kakaotrockenmasse 0,3
— Schokolade mit ≥ 50 % Kakaotrockenmasse 0,8
— An den Endverbraucher verkauftes Kakaopulver oder als Zutat in gesüßtem
Kakaopulver, das an den Endverbraucher verkauft wird (Trinkschokolade) 0,6
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Fleisch (ohne Innereien) von Rindern, Schafen, Schweinen und Geflügel 0,05
​
Pferdefleisch, ausgenommen Innereien 0,2
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Leber von Rind, Schaf, Schwein, Geflügel und Pferd 0,5
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Niere von Rind, Schaf, Schwein, Geflügel und Pferd 1
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Muskelfleisch von Fisch 0,05
Muskelfleisch folgender Fischmakrelen (Scomber-Arten), Thunfisch (Thunnus-
Arten, Katsuwonus pelamis, Euthynnus-Arten), Bichique (Sicyopterus lagocephalus) 0,1
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Muskelfleisch folgender Fische: Kugelthunfisch (Auxis-Arten) 0.15
Muskelfleisch der folgenden Fische: Sardelle (Art Engraulis) Schwertfisch
(Xiphias gladius) Sardine (Sardina pilchardus) 0.25
Krebstiere: Muskelfleisch von Gliedmaßen und Bauch. Bei Krabben und krab-
benähnlichen Krebstieren (Brachyura und Anomura) Muskelfleisch von Gliedmaßen 0.5
Muscheln 1
Kopffüßer (ohne Eingeweide) 1
Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung 0,005-0,02
Getreidebeikost und Beikost für Säuglinge und Kleinkinder 0,04
Nahrungsergänzungsmittel exkl. Nahrungsergänzungsmittel gemäß Punkt 1
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Nahrungsergänzungsmittel, die ausschließlich oder überwiegend aus getrockneten
Meeresalgen, aus Meeresalgen gewonnenen Erzeugnissen oder aus getrockneten
Muscheln bestehen 3
Zur Bestimmung des Cadmiumgehalts in Lebensmitteln wurden verschiedene Methoden entwickelt. Die Kommissionsverordnung (EG) Nr. 333/2007 hat auch die Methoden für Probenahmen und Analyseverfahren beschrieben. Die Analyse erfordert eine Probenvorbereitungstechnik, die hauptsächlich die Verwendung von Säuren oder Lösungsmitteln und ein Reinigungsverfahren umfasst. Nach der Probenvorbereitung können Detektionstechniken wie Graphitofen-Atomabsorptionsspektroskopie (AAS), Massenspektrometer mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-MS), optische Emissions-spektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-OES) und andere Methoden zur Bestimmung des Cadmiumgehalts verwendet werden bei Lebensmitteln.
Cadmiumgehalte in Kakaobohnen, Backschokolade, Kakaoprodukten, Gemüse (Karotten, Kartoffeln, Spinat), Obst, Fisch und anderen Produkten wurden mit ICP-MS- und ICP-OES-Methoden bestimmt. Ebenso der Cadmiumgehalt in Spinat, Kohl, Zwiebeln, Dill, Petersilie, Kopfsalat, Salami, Wurst, Hähnchen, Sardellen, Tee, Reis, Milch, Kaffee, Pilzen, Sojabohnen, Äpfeln, Weintrauben, Himbeeren, Birnen, Tomaten, Rote Bete und anderen Produkte wurden unter Verwendung der AAS-Nachweistechnik quantifiziert.
Unser Labor ist mit allen notwendigen Geräten ausgestattet, um Cadmiumgehalte in verschiedenen Lebensmitteln quantitativ zu bestimmen.
Referenzen: