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Bestimmung von fluoreszierenden Aufhellern in Lebensmittelkontaktmaterialien
Fluoreszierende Aufheller werden in großem Umfang in der Papier- und Kunststoffverpackungsindustrie wegen ihrer starken fluoreszierenden Eigenschaften verwendet. Diese Aufheller erhöhen die Helligkeit des Materials, indem sie die unsichtbare UV-Strahlung absorbieren und durch Fluoreszenz als sichtbares Licht wieder abgeben. Fluoreszierende Aufheller auf Basis von 4,4'-Diaminostilben-2,2'-disulfonsäure (DSD) werden am häufigsten in der Textil-, Papier- und Kunststoffindustrie verwendet. Diese DSD-basierten Aufheller können aus Papier- oder Kunststoffverpackungsmaterialien in Lebensmittel übergehen.
Einige der auf DSD basierenden fluoreszierenden Aufheller sind für den Menschen schädlich und verursachen gesundheitliche Probleme. Bei Exposition können diese auf DSD basierenden Bleichmittel vom Darm aufgenommen werden und dann in den Blutkreislauf gelangen und sich im ganzen Körper ausbreiten, wodurch mehrere Organismen beeinträchtigt werden. Einige dieser Chemikalien sind giftig und verursachen beim Menschen sogar Krebs. Einige Studien haben gezeigt, dass einige dieser Bleichmittel den Wundheilungsprozess beeinträchtigen können.
Daher hat die Europäische Union spezifische Migrationsgrenzwerte für bestimmte stilben-basierte fluoreszierende Aufheller festgelegt, die in Lebensmittelkontaktmaterialien aus Papier/Kunststoff verwendet werden (Verordnung (EU) Nr. 10/2011). Gemäß der Verordnung ist die Menge der Aufheller wie Mischung aus 4-(2-Benzoxazolyl)-4'-(5-methyl-2-benzoxazolyl)stilben, 4,4'-Bis(2-benzoxazolyl)stilben und 4,4′-Bis(5-methyl-2-benzoxazolyl)stilben sollte 0,05 % (w/w) in der Formulierung dieser Lebensmittelkontaktmaterialien nicht überschreiten. Der spezifische Migrationsgrenzwert für den Weißmacher 4,4′-Bis(2-benzoxazolyl)stilben wird in der oben genannten Verordnung ebenfalls auf 0,05 mg/kg festgesetzt.
Zur Bestimmung von optischen Aufhellern in Papier-/Kunststoffmaterialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, stehen verschiedene Methoden zur Verfügung. Diese Methoden basieren hauptsächlich auf Extraktions- und Nachweistechniken. Beschleunigte Lösungsmittelextraktionstechnik, Ultraschallextraktion oder andere lösungsmittelbasierte Extraktionstechniken wurden für die Probenextraktion verwendet. Danach wurden Nachweistechniken wie Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (HPLC)-Methode mit Fluoreszenzdetektion (FLD), Flüssigkeitschromatographie-Massenspektrometrie (LC-MS), HPLC, Fluoreszenzspektroskopie und andere Methoden verwendet, um die fluoreszierenden Aufheller in der zu bestimmen Lebensmittelkontaktpapier/Kunststoffmaterialien.
Unter Verwendung von HPLC mit Fluoreszenzdetektionstechnik (FLD) elf verschiedene Arten von fluoreszierenden Aufhellern, wie fluoreszierende Aufheller wie Disulfonsäuretyp (CAS-Nr.: 13863–31–5, 16090–02–1, 12224–06–5), Tetrasulfonsäure Säuretyp (CAS-Nr.: 12224-02-1, 28950-61-0, 16470-24-9), Hexasulfonsäuretyp (CAS-Nr.: 76482-78-5, 55585-28-9) wurden in Papierverpackungen nachgewiesen Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. In ähnlicher Weise wurden unter Verwendung des HPLC-FLD-Verfahrens verschiedene fluoreszierende Aufheller wie 1,4-Bis-(2-benzoxazolyl)-naphthalin (CAS-Nr.: 5089-22-5), 1,2-Bis-(5-methyl- 2-Benzoxazol)ethylen (CAS-Nr.: 1041-00-5), 4,4ʹ-bis(2-Benzoxazolyl)stilben (CAS-Nr.: 1533-45-5), 2,5-bis(5-tert-Butyl- 2-Benzoxazolyl)thiophen (CAS-Nr.: 7128-64-5), 4-(2-Benzoxazolyl)-4'-(5-methyl-2-benzoxazolyl)stilben (CAS-Nr.: 5242-49-9) und 4, 4'-Bis(5-methyl-2-benzoxazolyl)stilben (CAS-Nr.: 2397-00-4) wurde in Getränkebechern aus Kunststoff nachgewiesen.
Unser Labor ist mit allen notwendigen Geräten ausgestattet, um die fluoreszierenden Aufheller in Lebensmittelkontaktmaterialien aus Papier/Kunststoff quantitativ zu bestimmen.
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